RECHTSGEBIETE
 
 
  
Schwerpunkte unserer Kanzlei sind 
  die Gebiete Arbeitsrecht (Fachanwalt), 
  Verkehrsrecht, Familienrecht, Zivilrecht
  und Ansprüche nach NATO-Truppenstatut.
 
 
  
 
 
 
 
  
 
 
 
 
  
 
 
 
 
  
 
 
 
 
  Das Arbeitsrecht ist ein komplexes 
  Rechtsgebiet, auf dem es ständig neue 
  Entwicklungen und Rechtsprechungen gibt. 
  Bei der Wahrung wichtiger Fristen und der 
  Durchsetzung Ihrer Rechte ist ein 
  Fachanwalt für Arbeitsrecht daher ein 
  unverzichtbarer Partner an Ihrer Seite.
 
 
 
  Arbeitsrecht
 
 
  Wir beraten und vertreten Sie fachlich 
  kompetent in verschiedenen Fragen 
  des individuellen und kollektiven 
  Arbeitsrechtes, wie etwa
  •
  Abschluss, Änderung oder Kündigung 
  von Arbeitsverträgen
  •
  Rechte und Pflichten aus dem 
  Arbeitsverhältnis - wie z.B. 
  Lohnzahlungspflicht, Erholungsurlaub, 
  Anspruch des Arbeitnehmers auf 
  Beschäftigung
  •
  Verkürzung oder Verlängerung der 
  vereinbarten Arbeitszeit
  •
  Kündigung und Abmahnung eines 
  Arbeitsverhältnisses
  •
  Mobbing am Arbeitsplatz
  •
  Probleme mit dem Arbeitszeugnis
  •
  Schutz in der Mutterschaft
  •
  Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  •
  Tarifvertragsrecht, Gültigkeit von 
  Tarifverträgen
  •
  Mitbestimmungsrechte im Betrieb
  •
  Betriebsverfassungsrecht
 
 
  Verkehrsrecht
 
 
  Unfälle passieren täglich, und die Ansichten 
  der Beteiligten stimmen nur selten überein. 
  Auch mit der Staatsmacht gerät man 
  im Straßenverkehr schnell in Konflikt - 
  dann drohen hohe Bußgelder oder gar 
  Führerscheinentzug.
  Halten Sie Ihren Schaden in Grenzen und 
  ziehen Sie frühzeitig einen Anwalt zu Rate.
 
 
  Meine Kanzlei berät und vertritt seit vielen 
  Jahren erfolgreich Mandanten im Bereich 
  des Verkehrsrechtes, u.a. bei 
  •
  der Regulierung von Unfallschäden,
  •
  Fragen von Schmerzensgeld oder 
  Verdienstausfall,
  •
  Fahrverboten oder Bußgeldern,
  sowie im Bereich des Verkehrsstrafrechtes, 
  z.B. bei
  •
  Unfallflucht
  •
  Fahren unter Alkohol- oder 
  Drogeneinfluss
  •
  Führerscheinentzug
 
 
 
  Zivilrecht
 
 
 
  Es ist gut, dass wir die Freiheit haben, 
  Verträge ohne staatlichen Einfluss 
  einzugehen. Aber diese Freiheit stellt 
  auch hohe Anforderungen an uns. 
  Nichtbedachte oder fehlende 
  vertragliche Regelungen werden ohne 
  anwaltlichen Rat oft zum Problem für 
  die Beteiligten.
  Eine anwaltliche Vertragsgestaltung 
  oder Vertragsprüfung garantiert die 
  Wahrung Ihrer Interessen.
 
 
  Wir stehen Ihnen unter anderem in 
  den folgenden Rechtsangelegenheiten 
  des Zivilrechtes zur Seite:
  •
  Rechtsgeschäfte wie Willens-
  erklärungen und Verträgen
  •
  Fragen von Stellvertretung, Fristen, 
  Terminen, Verjährung
  •
  Gläubiger- bzw. Schuldner-
  beziehungen sowie vertragliche 
  Schuldverhältnissen (z.B. 
  Kaufverträge, Schenkungen, 
  Mietverträge, Werkverträge, 
  Gesellschaftsverträge)
  •
  Fragen von Haftung aus 
  Schadenersatz, des Eigentums 
  bzw. Nießbrauchs sowie des 
  Pfandrechtes oder Erbrechtes
 
 
  Ansprüche nach dem 
  NATO-Truppenstatut
 
 
 
  Das NATO Truppenstatut ist die 
  Rechtsgrundlage für den Aufenthalt 
  von NATO-Streitkräften und deren 
  Angehörigen auf dem Gebiet anderer 
  NATO-Staaten.
  Die Rechtsanwaltskanzlei Ruthmann 
  vertritt seit mehr als 20 Jahren die 
  Bundesrepublik Deutschland im Falle 
  von Ansprüchen, unter anderem bei 
  Verkehrsunfällen oder Schadenersatz-
  ansprüchen unter Involvierung von 
  NATO-Angehörigen.
 
 
 
 
  Frank Michael Ruthmann
  Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
 
 
 
 
 
  Unsere Mitgliedschaften und Kooperationen: